Allgemeine Geschäftsbedingungen der New Solutions GmbH für Software as a Service

Stand: März 2014

1. Inhalt und Zustandekommen

1.1. Parteien und Gegenstand. Dieser Vertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der New Solutions GmbH, Marktler Straße 61, 84489 Burghausen („New Solutions“) und deren Kunden („Kunde“) in Bezug auf die zur Verfügungstellung von Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Für die entsprechende zur Verfügungstellung einzelner Softwareprodukte gilt ergänzend der jeweilige Service-Schein. New Solutions erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.

1.2. Keine abweichenden Regelungen. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn New Solutions einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und New Solutions dem nicht widerspricht.

1.3. Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde und New Solutions einen Service-Schein unterzeichnen.

1.4. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312g Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312g Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden abbedungen.

2. Leistungen von New Solutions

2.1. Nutzungsrecht. New Solutions stellt dem Kunden das in dem Service-Schein bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt („Software“) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Service“). Die Software wird auf Computern eines von New Solutions genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Nutzern sowie Objekten und Einträgen (nachfolgend „Nutzungseinheiten“) gemäß ServiceSchein. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt. Während einer kostenlosen Testphase ist dem Kunden die Nutzung für produktiv-Zwecke nicht
gestattet.

2.2. Verfügbarkeit. New Solutions stellt dem Kunden den Service gemäß der Leistungsbeschreibung im Service-Schein (Service Levels) zur Verfügung. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. New Solutions erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von New Solutions genutzten Rechenzentrums an das Internet.

2.3. Einrichtung. Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet. Entsprechende Leistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.

2.4. Support. New Solutions stellt einen kostenlosen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen KnowhowTransfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software. Die Supportleistungen werden von New Solutions werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12. eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen beträgt 24 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

2.5. Dokumentation. Soweit nicht anders vereinbart schuldet New Solutions nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder PDF-Benutzerhandbuch. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.

2.6. Leistungsänderungen. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, um eine Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: New Solutions kann den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browser-Versionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann New Solutions den Service im Rahmen einer Fortentwicklung der Software angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). New Solutions wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird New Solutions auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.

3. Vergütung und Zahlungsverzug

3.1. Gebührenstruktur. Der Kunde schuldet New Solutions für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit die in dem Service-Schein vereinbarte Vergütung. Die Vergütung kann bestehen aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einer festen monatlichen Grundgebühr und einer von der Anzahl der gebuchten Nutzungseinheiten abhängigen monatlichen Nutzungsgebühr.

3.2. Entstehen der Grund- und Nutzungsgebühr. Die Grund- und Nutzungsgebühr wird mit Vertragsbeginn für die Grundlaufzeit (siehe Ziffer 9.2) und danach mit Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit (siehe Ziffer 9.2) für die Verlängerungslaufzeit jeweils im Voraus voll fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Leistungspaket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket) ist nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit oder davor mit Zustimmung von New Solutions möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von New Solutions.

3.3. Rechnungsstellung. New Solutions stellt die Gebühren zu Vertragsbeginn und sodann monatlich im Voraus in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Kundenmenü oder Versand per E-Mail („Online-Rechnung“). Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist oder mit Erhalt der E-Mail. New Solutions bleibt es unbenommen alternativ zur Online-Rechnung die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht jedoch nur, wenn der Kunde die Rechnung bei New Solutions anfordert und das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 1,50 EUR je einzelne Rechnung) entrichtet.

3.4. Zahlung per Lastschrift. Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt mittels SEPA-Lastschrift. Der Kunde verpflichtet sich New Solutions ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (siehe Anhang).

3.5. Beginn der Nutzungsmöglichkeit. Die Nutzung des Services ist – außer im Rahmen einer kostenlosen Testphase – erst ab Eingang des Rechnungsbetrages bei New Solutions zulässig und möglich.

3.6. Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.7. Zahlungsverzug. Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug, ist New Solutions berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9.4 Anwendung.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Sicherungskopien. Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet New Solutions bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

4.2. Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen.

4.3. Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht. Anforderungen an Hard- und Software beim Kunden sowie organisatorische Anforderungen und Mitwirkungspflichten des Kunden sind in dem Service-Schein geregelt. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle Browserversion des Internet Explorer, Google Chrome, Firefox oder Safari zu nutzen.

4.4. Steuerrelevante Daten. Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass der Service nicht den Anforderungen der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ genügt.

5. Kundendaten und Datenschutz

5.1. Kundendaten. Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen Daten (z.B. Benutzer, Schichtereignisse, Gerätedaten, Checklisten) und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z.B. Protokolldaten über die Nutzung des Services) (gemeinsam „Kundendaten“) stehen ausschließlich dem Kunden zu. New Solutions behandelt die Kundendaten vertraulich.

5.2. Nutzung der Kundendaten. Der Kunde räumt hiermit New Solutions das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von New Solutions betriebenen Rechenzentrum zu speichern. New Solutions bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software zu nutzen.

5.3. Auftragsdatenverarbeitung. Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: New Solutions verarbeitet die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Services. New Solutions trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG, verantwortlich. Einzelheiten sind in einem zwischen New Solutions und dem Kunden geschlossenen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geregelt.

6. Mängelansprüche

6.1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit. New Solutions wird den Service frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die im Service-Schein enthaltene Leistungsbeschreibung maßgeblich, nicht jedoch Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Aussagen von New Solutions im Vorfeld des Vertragsschlusses oder in MarketingMaterialien von New Solutions enthaltene Angaben. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

6.2. Mängelbeseitigung. Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an New Solutions und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. New Solutions wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. New Solutions ist berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6.3. Anfängliche Unmöglichkeit. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.

6.4. Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit New Solutions kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2)

6.5. Gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

7. Freistellungspflichten

7.1. Pflicht zur Freistellung. Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber New Solutions Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird New Solutions von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, New Solutions bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und New Solutions von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

7.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht. Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass New Solutions den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Ausschluss in bestimmten Fällen. New Solutions haftet für Schäden, soweit diese a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von New Solutions verursacht wurden, oder b) leicht fahrlässig von New Solutions verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. Kundendaten sind vollständig verloren und auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar). Im Übrigen ist die Haftung von New Solutions unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer New Solutions haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch New Solutions erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.

8.2. Begrenzung der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet New Solutions nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3. Höhe des typischerweise vorhersehbare Schaden. Die Parteien gehen für die Fälle der Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der „typischerweise vorhersehbare Schaden“ für alle in einem Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens der Nettovergütung für Software as a Service Leistungen von New Solutions entspricht, die vereinbarungsgemäß für dieses Kalenderjahr vorgesehenen oder angefallenen ist (je nachdem, welcher dieser beiden Beträge der höhere ist).

8.4. Kostenlose Testphase. Die Haftung von New Solutions ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schaden, die während einer kostenlosen Testphase verursacht wurden. 8.5. Mitarbeiter und Beauftragte von New Solutions. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von New Solutions.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Kostenlose Testphase. Wenn der vom Kunden gebuchte Tarif eine kostenlose Testphase vorsieht, gilt für die Laufzeit des Vertrages Folgendes: Mit Vertragsschluss beginnt zunächst eine 30-tägige Testphase. Für die Testphase fallen keine Einrichtungs-, Grund- oder Nutzungsgebühren an. Mit Ablauf der Testphase beginnt automatisch die Grundlaufzeit gemäß Ziffer 9.2, sofern der Kunde den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Werktagen zum Ende der Testphase hin kündigt.

9.2. Laufzeit. Der Vertrag ist je nach Bestellung des Kunden für eine bestimmte Laufzeit geschlossen („Grundlaufzeit“) und verlängert sich anschließend automatisch um den selben Zeitraum („Verlängerungslaufzeit“), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von vier (4) Wochen („Kündigungsfrist“) zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde. Soweit nicht anders vereinbart, betragen die Grundlaufzeit und die Verlängerungslaufzeit jeweils zwölf (12) Monate. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von Nutzungseinheiten gilt Ziffer 3.2.

9.3. Form. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9.4. Daten bei Vertragsende. Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion des Services zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist New Solutions nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird. Mit Vertragsende wird New Solutions die Kundendaten löschen, sofern New Solutions nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist New Solutions berechtigt die Daten zu sperren.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Service-Schein. Der Service-Schein ist Vertragsbestandteil. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Service-Schein gehen die Bedingungen des Service-Scheins vor.

10.2. Aufrechnung. Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von New Solutions unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10.3. Schriftform. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

10.4. Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

10.5. Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei New Solutions. New Solutions bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

10.6. Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.